Nutzungsbedingungen für den AI-Ready Check
1. Anbieter und Gegenstand
Der AI-Ready Check ist ein kostenfreier, unverbindlicher Service der plan a Partnerschaft (Anbieterangaben siehe Impressum). Ein Vertragsverhältnis über eine entgeltliche Leistung kommt durch die Nutzung nicht zustande. Ein Anspruch auf Durchführung, auf einen bestimmten Inhalt oder auf dauerhafte Verfügbarkeit besteht nicht.
2. Automatisierte, KI-gestützte Erstellung
Der Prüfbericht wird vollständig automatisiert erstellt. Dabei kommen Systeme künstlicher Intelligenz sowie automatisierte Messverfahren zum Einsatz. Die Ergebnisse werden nicht vor dem Versand individuell durch einen Menschen geprüft. KI-Systeme können unvollständige, veraltete oder unzutreffende Ergebnisse liefern.
3. Keine Beratung im Einzelfall
Der Bericht ist eine automatisierte Ersteinschätzung und ersetzt keine individuelle technische, betriebswirtschaftliche oder rechtliche Beratung. Er enthält insbesondere keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes und keine Aussage über die Rechtskonformität der geprüften Website. Die Umsetzung der Hinweise erfolgt auf eigenes Risiko und in eigener Verantwortung der Nutzerin oder des Nutzers.
4. Keine Gewähr, Haftungsbeschränkung
Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Berichts wird keine Gewähr übernommen. Die Haftung des Anbieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in letzterem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5. Zulässige Nutzung
Der Check darf nur für Websites angefordert werden, für die die anfordernde Person berechtigt ist oder für die eine Zustimmung der Berechtigten vorliegt. Eine automatisierte Massenabfrage ist untersagt. Der Anbieter behält sich vor, Anfragen abzulehnen.
6. Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung.
7. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaates bleiben unberührt.
Stand: 23. August 2026